Trinkwassernotbrunnen

Gibt es genug Wasser auch im Notfall?

Die Gewährleistung einer Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit überlebensnotwendigem Trinkwasser im Verteidigungsfall ist durch das Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) geregelt. Die vorgesehene Wassermenge pro Person und Tag beträgt dabei 15 Liter – berechnet auf den Landkreis Harburg also rund 4 Millionen Liter täglich. Darüber hinaus muss Trinkwasser für Krankenhäuser und andere vergleichbare Einrichtungen und Betriebswasser für überlebenswichtige Betriebe bereitgestellt werden. Ebenso die Löschwasserversorgung und Wasser zur Versorgung von Nutztieren (BBK, 2024).

Im Zivilschutzfall greifen – abweichend von der Trinkwasserverordnung – die Vorschriften des Wassersicherstellungsgesetzes mit teilweise herabgesetzten Qualitätsanforderungen. Mit den sogenannten „Qualitätsstandards für die Anlagen der Trinkwassernotversorgung“ hat der Bund Richtwerte für die Wasserqualität festgelegt, die für eine Versorgungdauer von bis zu 30 Tagen ausgelegt sind (BBK, 2024).
Dr. Malte Jörn Krafft fragte deshalb nach, im Namen der Gruppe GRÜNE / Linke zur schriftlichen Beantwortung und Beantwortung im Ordnungsausschuss:

  1. Wie ist der Landkreis Harburg in die Konzeption des Bundes in Bezug auf das KRITISThema „öffentliche Wasserversorgung“ eingebunden?
  2. Gibt es einen strategischen Überblick und eine entsprechende Planung / Überwachung
    von Trinkwassernotbrunnen und -quellen im Landkreis Harburg?
  3. Wie viele Liter Trinkwasser können bei einem Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung, bspw. durch Cyber- oder Terrorangriff, aktuell pro Tag bereitgestellt werden?
  4. Wie viele Trinkwassernotbrunnen und -quellen wurden bisher im Landkreis Harburg
    durch den Bund bereitgestellt?

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