Sicherheitsdienst bei Geflüchtetenunterkünften

Wieviel Sicherheitsdienst gewährleistet Sicherheit?

Im Hamburger Abendblatt vom 17.2.2024 befaßt sich ein Artikel kritisch mit der Reduzierung des Sicherheitsdienstes bei den Geflüchtetenunterkünften des Landkreises.
Ein Sicherheitsdienst muss sich ausschließlich an den Anforderungen von Sicherheit orientieren. Die Frage mehr oder weniger Stunden Sicherheitsdienst kann deshalb nicht als Sparmaßnahme entschieden werden, sondern muss faktisch für jede einzelne Unterkunft geklärt werden. Sicher nicht ohne Grund beschäftigt der Landkreis seit 10 Jahren einen Sicherheitsdienst. Bei gleicher Qualität wie im vergangenen Jahr wären für dieses Jahr mehr als 10 MIO € zu veranschlagen. Für 2025 sind aber nur 2,5 MIO € im Kreishaushalt veranschlagt. Für die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ist der Landkreis zuständig.
Der Artikel hat uns in unserer Sorge bestärkt, dass die radikale Kürzung des Sicherheitsdienstes nicht sachgerecht ist. Deshalb stellte Ruth Alpers namens der Gruppe Grüne/Linke folgende Anfrage:

  1. Ist es richtig, dass 2023 ca. 350 sicherheitsrelevante Fälle in den Unterkünften vom Sicherheitsdienst gemeldet wurden?
  2. Ist es richtig, dass fast täglich Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr zu den Unterkünften gerufen werden?
  3. Ist es richtig, dass es dokumentierte Fälle gefährlicher und einfacher Körperverletzung gibt, Morddrohungen und Messerattacken? Wenn ja wie viele?
  4. Ist es richtig, dass Brandmeldeanlagen in den Unterkünften aus Kostengründen nicht direkt mit der Feuerwehr verbunden sind? Wie groß ist das Sicherheitsrisiko in Verbindung mit dem reduzierten Sicherheitsdienst?
  5. Wurde die drastische Reduzierung des Sicherheitsdienstes vorab mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Heimleiter, Betreuer oder Sozialarbeiter in den Unterkünften besprochen?
  6. Gibt es Schreiben, Mails oder sonstige Stellungnahmen an den Landkreis, die aus Gründen der Sicherheit vor einer Reduzierung des Sicherheitsdienstes warnen und wenn ja von wem und mit welchem konkreten Inhalt?
  7. In der öffentlichen Sitzungsvorlage VA 0602/2023 steht: „Eine objektive Bewertung der Dienstleistung ist nicht möglich. Grundsätzlich sind nur vereinzelt Vorfälle in den Unterkünften zu verzeichnen. Inwieweit sich der Sicherheitsdienst für das ruhige Verhalten der Bewohner „verantwortlich zeichnet“ ist nicht bekannt.“ Ist diese Aussage angesichts der erhobenen Vorwürfe richtig?

Für die Fragen 1.-4. bitten wir auch um Angaben welche Einrichtungen betroffen sind und falls möglich wie häufig.

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