Zustand des Radweges zwischen dem in Bau befindlichen neuen Kreisverkehrsplatz am Nordring Buchholz und der Ortschaft Vaensen
Im Rahmen der Mobilitätswende müssen nicht nur Kreisverkehre und Straßen ertüchtigt werden, sondern auch das Radverkehrsnetz. Der obengenannte Radweg an der K 13 ist ein verpflichtend zu nutzender Radweg, nach den für Radwege geltenden Regeln zu schmal und in extrem schlechtem Zustand. Durch die Wurzeln der umgebenden Bäume wird der Wegebelag hochgedrückt und bildet dadurch Erhöhungen von teilweise 15 cm bis in den Weg hinein. Was tun? 80 Bäume fällen? Lisa Bischoff hat nachgefragt.
Durch Anfragen /Anträge im Stadtrat Buchholz wurde der Landkreis als Baulastträger bestätigt. In der DS 21-26/0325.001 vom 20.03.2023 schreibt die Stadtverwaltung Buchholz: „Der Straßenbaulastträger des Radweges entlang der K 13 nördlich des Nordrings nach Vaensen ist der Landkreis Harburg. Die Stadt Buchholz i.d.N. hat nach der Herstellung des Weges im Jahre 1965/66 die Unterhaltung vertraglich übernommen. Seit der Herstellung des Weges wurden anfallende Instandsetzungsarbeiten (Absenkungen, Löcher, Entfernung von Bewuchs) durch die Stadt durchgeführt. Die wiederkehrende (maschinelle) Reinigung des Radweges hingegen erfolgt nicht durch die Stadt Buchholz i.d.N. Sie obliegt dem Landkreis, der im Herbst 2022 im Rahmen der Reinigung auch das Bankett abgebürstet hat, um die ursprüngliche Wegebreite wiederherzustellen. Der heutige Zustand beruht nicht auf Instandsetzungsmängeln der Stadt, sondern aus dem zu gering geplanten Abstand der wegebegleitenden Baumreihen links und rechts des Weges. Durch die Wurzeln dieser Bäume wird der Wegebelag hochgedrückt und bildet dadurch Erhöhungen von teilweise 15 cm bis in den Weg hinein. Aus Sicht der Verwaltung ist hier eine zielführende (nicht bestandserweiternde) Sanierung/Instandsetzung, welche sowohl die Schäden behebt, für die Zukunft verhindert und den heutigen Anforderungen an den Radverkehr gerecht wird, weder aus Kosten- noch aus baulichen Gesichtspunkten sinnvoll bzw. möglich. Diese Einschätzung wurde dem Landkreis schon im Herbst 2022 mitgeteilt. Nach Aussage des Landkreises (und Einschätzung der Verwaltung) wäre eine Sanierung nur sinnvoll, wenn damit verbunden eine Wegeverbreiterung bzw. Verlagerung einhergehen würde. Dazu müsste aber seitens des Landkreises Grundstücksanteile erworben werden und die entsprechenden Haushaltsmittel und Planungskapazitäten vorhanden sein. Dies wäre aus Sicht des Landkreises nicht vor dem Jahr 2027 realistisch. Die Verwaltung der Stadt Buchholz i.d.N. wird die Schäden am Radweg nochmals detailliert aufnehmen und die Gesamtsituation schildern und beim Landkreis darauf drängen, einen Neubau spätestens in die nächste Planungsperiode mit aufzunehmen und den Radweg den heutigen Qualitätsstandards anzupassen. Unabhängig davon muss aber darauf hingewiesen werden, dass bei einer Sanierung des Weges zumindest eine ggf. auch beide Baumreihen entfernt werden müssen. Die nicht nur an diesem Radweg auftretende Problematik von Wurzelschäden durch wegebegleitende Bäume/Baumreihen kann vielerorts nicht baulich aufgelöst werden, sodass hier für die Radverkehrsführung umfangreiche Baumentnahmen stattfinden müssen. Im konkreten Falle werden mehr als 80 ältere Bäume gefällt werden müssen. Alternativ müsste die Radwegtrasse auf angrenzende private Flächen verlagert werden, die aktuell landwirtschaftlich genutzt werden und deren Verfügbarkeit ungeklärt ist.“ Vor diesem Hintergrund fragt Lisa Bischoff:
1. Welche Bedeutung hat dieser Radwegeabschnitt im Rahmen des Radwegeverkehrskonzept des Landkreises?
2. Welche Planungen liegen für diesen Radwegeabschnitt vor?
3. Wie müssen diese aussehen, um ein deutliches Signal für den Willen des Landkreises zur Mobilitätswende zu sein.
4. Wie lässt sich die Ertüchtigung dieses Radwegs beschleunigen (bis 2027 wären es noch 4 Jahre!)