für die Naturschutzgebiete „Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“ und „Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze“
„Der Landkreis Harburg erstellt gem. § 4 Abs. 3 NSG-Verordnungen „Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“ und „Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze“ im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden und dem Deichverband ein Nutzungs- und Wegekonzept. Sollten sich durch neue, kreiseigene Initiativen, bspw. der Landschaftswacht, ein Nutzungs- und Wegekonzept erübrigt haben, bitten wir dahingehend um eine Berichterstattung im Fachausschuss.“
Begründung:
Um den Schutzzweck der NSG-Ausweisung zu erfüllen, kann der Landkreis mit den anliegenden Gemeinden und dem Deichverband ein Nutzung- und Wegekonzept erstellen. Diese Möglichkeit zur Erfüllung des Schutzzweckes wurde in den entsprechenden Elbe-Naturschutzgebieten bisher nicht genutzt. Tatsächlich ist der Nutzungsdruck, insbesondere im Bereich der Naherholung, sei es von direkten Anliegern, Touristen oder Anglern, unvermindert hoch. Dabei spielen Unwissenheit über die in den Verordnungen festgelegten Rahmenbedingungen aber auch bewusste Überschreitungen gleichermaßen eine Rolle.
Um diese Gemengelage strategisch und strukturiert mit den beteiligten Akteuren zu ordnen, soll ein Nutzungs- und Wegekonzept erarbeitet werden, um die Klarheit und Verbindlichkeit der Schutzgebietsausweisung zu stärken. Gleichzeitig sollen neue Initiativen wie die Landschaftswacht des Landkreises gestärkt werden. Ein Nutzungs- und Wegekonzept soll diese nicht einschränken oder behindern. Sollten diese neuen Konzepte den Sinn und Zweck eines Nutzungs- und Wegekonzeptes erfüllen, bitten wir diesbezüglich um einen Sachstandsbericht.