Anfrage der Gruppe Grüne/Linke zur Kennzeichnung des FFH-Gebiets „Luhe und Nebengewässer“

Das FFH-Gebiet 212 „Luhe und Nebengewässer“, das seit März 2021 unter europäischem Schutz steht, wartet bis heute auf eine ordnungsgemäße Kennzeichnung. Dies hat erhebliche Konsequenzen für den Schutz der Artenvielfalt und die Einhaltung der Schutzgebietsverordnung. 

Außerdem verstößt die Unterlassung der Kennzeichnung gegen § 22 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wonach Schutzgebiete registriert und gekennzeichnet werden müssen. Seit fast drei Jahren bleibt diese gesetzliche Verpflichtung unerfüllt. 

Die Folge: Die Schutzgebietsverordnung wird nicht konsequent durchgesetzt, was den Zustand von Natur und Biodiversität gefährdet.

Das FFH-Gebiet „Luhe und Nebengewässer“ ist ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche bedrohte Arten und ein bedeutender Bestandteil der regionalen Natur. Die verantwortlichen Behörden sind aufgefordert, endlich die nötige Beschilderung vorzunehmen, um den Schutzstatus sichtbar zu machen und Verstöße wirksam zu ahnden.

Deswegen fragen wir nach:

1.    Der Kreistag hat im Rahmen der EU-konformen Sicherung in den letzten Jahren viele der Schutzgebiete des Landkreises neu ausgewiesen. Wie ist der Sachstand bei der Beschilderung der in diesem Rahmen neu ausgewiesenen Flächen?

2.    Auch bei den schon vorher bestehenden Schutzgebieten erfordert die Beschilderung eine kontinuierliche Pflege: Schilder müssen zur guten Sichtbarkeit regelmäßig gereinigt werden, das Einwachsen durch Pflanzen muss verhindert werden und ggf. ist bei Vandalismus Ersatz zu schaffen. Wie ist der Wartungszustand der Beschilderung bei diesen Gebieten?

3.    Der Landkreis trägt die Verantwortung für 27 Naturschutzgebiete und 25 Landschaftsschutzgebiete. Insgesamt machen diese beiden Schutzkategorien 42.865 ha bzw. 34 % der gesamten Landkreisfläche aus. Gibt es angesichts des Umfanges der nötigen Pflege (jetzt mal nur bezüglich der Beschilderung) einen Wartungsplan?

4.    Wie beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) den dargestellten Missstand zu beheben?

5.    Bezüglich der Pferdehaltung im Überschwemmungsgebiet: seit wann ist dieser Vorgang bei der Wasserbehörde bekannt und wann ist mit einer Regelung zu rechnen?

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