Bäume entlang von Kreisstraßen

Die Bedeutung von Bäumen angesichts der Klimakrise muss nicht näher dargestellt werden, da diese den MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung und den ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern bekannt ist.
Die Antworten auf meine Anfrage vom 6.11.23 zum Thema Straßenbäume (Anfrage und Antwort siehe unten) entlang der Kreisstraßen hat aus Sicht der Natur und Ökologie gravierende Mängel in der Arbeit des Betriebs Kreisstraßen offenbart:

  • Es gibt zwar Fälllisten, aber ein genauer Überblick über die an den Kreisstraßen
    vorhandenen Bäume fehlt (Baumkataster ist wohl in Planung, soll „in Zukunft“ die
    digitale Dokumentation ermöglichen)
  • Von 2016-2022 wurden 1 323 Bäume gefällt, jedoch nur 370 nachgepflanzt (diese
    Zahlen bestätigen die Beobachtungen eines Menschen aus der Elbmarsch, der
    die Anregung zu unserer Anfrage gab!).
  • Nachpflanzungen sind „im „Schatten“ von Planungsmaßnahmen des Betriebes
    Kreisstraßen & Radverkehr“ geplant, im Wesentlichen werden aber in der Antwort
    Hinderungsgründe für das Anpflanzen neuer Bäume dargelegt und es wird auf die
    Notwendigkeit „ausreichende Finanzmittel“ hingewiesen.
    Kurz zusammengefasst: bezüglich des Erhalts bestehender und der Nachpflanzung
    entfernter Straßenbäume gibt es gravierende Defizite und (noch?) keinen konkreten
    Plan, wie diese Defizite behoben werden sollen.
    Fakt laut gesetzlicher Verpflichtung ist:
  • Werden im Rahmen von Planverfahren Bäume entfernt, so gilt für diese die
    Eingriffsregelung.
  • Bei Fällarbeiten im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen, die einen Eingriff
    darstellen, muss seit 2021 laut Niedersächsischem Weg das Benehmen mit der
    UNB hergestellt werden.
    Tatsache ist laut der Antwort auf unsere Anfrage: seit 2020 haben keine
    Nachpflanzungen durch den Betrieb Kreisstraßen stattgefunden.
    Verstößt der Landkreis hier gegen geltendes Recht?
    Daher stelle ich im Namen meiner Gruppe folgenden Antrag:
  1. Der Betrieb Kreisstraßen erstellt unter Einbindung der UNB ein Konzept zur
    Pflege bestehender und der Nachpflanzung entfernter Bäume im Bereich der
    Kreisstraßen.
    Dabei wird der Gesamtrückstand bei Nachpflanzungen dargestellt und ein
    Lösungsansatz zur ausstehenden Nachpflanzung mit aufgenommen.
  2. Die für die Aufgabe erforderlichen Haushaltsmittel werden dauerhaft in der
    Haushaltsplanung dargestellt.
  3. Der Betrieb Kreisstraßen führt ein Kompensationskataster, das fortlaufend
    aktualisiert wird und öffentlich einzusehen ist.

    Elisabeth Bischoff

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